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Leistungsermittlung und -bewertung (LEB) und Versetzungsentscheidungen

Der GUW-Leitfaden beinhaltet die angepassten Richtlinien für die Leistungsermittlung und -bewertung, die bedingt durch die Corona-Pandemie für das Schuljahr 2019-2020 gelten. Hier geht´s zum Leitfaden.

Leistungsermittlung und -bewertung

In Ermangelung von Juni-Prüfungen werden in dem Zeugnis, das im Juni verliehen wird, die Leistungen bewertet, die die Schüler seit der Vergabe des letzten Zeugnisses bis zur Aussetzung des Unterrichts Mitte März und ggf. nach der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule erbracht haben. Normative Bewertungen beziehen sich somit ausschließlich auf Kompetenzen, die im Präsenzunterricht vermittelt wurden.

Versetzungsentscheidungen

Entscheidungen bzgl. Versetzungen, Nachprüfungen und Ferienarbeiten werden vom Klassenrat im Juni auf der Grundlage der Jahresarbeit und der Dezemberprüfungen getroffen.
Der Klassenrat kann die Mitarbeit der Schüler im Rahmen des Fernunterrichts zuhause bei der Versetzungsentscheidung zugunsten des Schülers berücksichtigen.

 

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