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Reiserückkehrer aus roten Zonen

Reisende, die aus roten Zonen zurückkehren (siehe Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes: https://diplomatie.belgium.be/de), werden als „Hochrisikokontakte“ betrachtet, was bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich bei ihrer Rückkehr in Quarantäne zu begeben und sich am 1. und 7. Tag der Quarantäne testen zu lassen. Wenn das zweite Testergebnis negativ ist, können sie die Quarantäne verlassen. Dies bedeutet für Bürger, die aus einer roten Zone im Ausland zurückkehren, mindestens 7 Tage obligatorische Quarantäne, gefolgt von 7 Tagen erhöhter Wachsamkeit (d. h. 7 + 7).

Fällt der Test positiv aus, wird der Hochrisikokontakt ab dem Tag, an dem der Test durchgeführt wurde, für mindestens 7 Tage isoliert.

  • Fällt der Test eines Einwohners an Tag 1 negativ aus, muss trotz des negativen Tests am ersten Tag in Quarantäne bleiben.
  • Wenn der Test an Tag 7 negativ ist, kann der Hochrisikokontakt aus der Quarantäne entlassen werden, aber es ist wichtig, nach dem letzten Hochrisikokontakt insgesamt 14 Tage lang besonders wachsam zu bleiben.

Kinder unter 6 Jahren werden nicht getestet, müssen die Quarantäne jedoch ebenfalls einhalten.

Während dieses Zeitraums müssen Kontakte zu anderen Menschen, einschließlich denjenigen im selben Haus, vollständig vermieden werden. Es ist während der Quarantäne verboten, zur Schule zu gehen. Telearbeit ist jedoch möglich. Schüler oder Personalmitglieder, die kürzlich in einer roten Zone waren, müssen der Schule fernbleiben und ihren Hausarzt kontaktieren.

Viele Familien wissen nicht, welche Prozedur zu befolgen ist und dass sie sich testen lassen müssen. Sollten Reiserückkehrer aus roten Zonen mit der Schule Kontakt aufnehmen, müssen die Familien daher explizit darauf hingewiesen werden, dass sie sich mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen müssen.

Für weitere Informationen zu den Maßnahmen für Reiserückkehrer, siehe https://www.info-coronavirus.be/ oder das föderale FAQ auf www.ostbelgienlive.be.

 

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